Sind Sie Bezieher von Leistungen der Pflegeversicherung? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Pflegeexperten von Klasen besuchen Sie zu Hause, um die Qualität der Pflege zu überprüfen und geben wertvolle Tipps zur Entlastung und Pflege.
Bei Pflegegraden 2 oder 3 ist dieser halbjährlich erforderlich, während für Pflegegrade 4 oder 5 ein vierteljährlicher Turnus gilt.
Pflegegrad 2 und 3 - halbjählich
Pflegegrad 4 und 5 - vierteljährlich
Falls Sie Pflegegrad 1 haben oder Sachleistungen beziehen (z. B. von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden), steht es Ihnen frei, den Beratungsbesuch optional wahrzunehmen.
Der Besuch ist für Sie kostenfrei!
Wenn Sie möchten, dass unsere Pflegeexperten diese Beratung in Dortmund und Schwerte durchführen, können Sie sich jederzeit an uns wenden!
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Um geistig und körperlich eingeschränkte Menschen und deren Angehörige in ihrem täglichen Leben zu unterstützen und zu entlasten, bieten wir Ihnen durch unseren PflegedienstBetreuungsleistungen an.
Fällt eine notwendige Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheiten oder aus anderen Gründen aus, haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege durch unseren Pflegedienst.
Es ist uns wichtig, dass Sie möglichst alle relevanten Dienstleistungen ohne Probleme erhalten.
Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie während unserer Geschäftszeiten gerne telefonisch, wie auch schriftlich individuell zu Ihrem Anliegen.
Unsere Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
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Alle Rechte vorbehalten | Klasen Pflege GmbH Dortmund
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