Beratungsbesuch

Beratungsbesuch nach §37 SGB XI
Für Bezieher von Leistungen der Pflegeversicherung

Sind Sie Bezieher von Leistungen der Pflegeversicherung? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Pflegeexperten von Klasen besuchen Sie zu Hause, um die Qualität der Pflege zu überprüfen und geben wertvolle Tipps zur Entlastung und Pflege.


Bei Pflegegraden 2 oder 3 ist dieser halbjährlich erforderlich, während für Pflegegrade 4 oder 5 ein vierteljährlicher Turnus gilt.

Pflegegrad 2 und 3 - halbjählich

Pflegegrad 2 und 3 Pflegedienst Klasen

Pflegegrad 4 und 5 - vierteljährlich

Pflegegrad 4 und 5 Pflegedienst Klasen

Falls Sie Pflegegrad 1 haben oder Sachleistungen beziehen (z. B. von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden), steht es Ihnen frei, den Beratungsbesuch optional wahrzunehmen.

 

Der Besuch ist für Sie kostenfrei!


Wenn Sie möchten, dass unsere Pflegeexperten diese Beratung in Dortmund und Schwerte durchführen, können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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