Damit Sie nicht aus Ihrem Alltag gerissen werden, können von Ihrem Hausarzt verordnete Behandlungen auch in Ihrem Zuhause von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Die einzige Voraussetzung dafür ist eine Verordnung des Haus- oder Facharztes.
Diese Leistungen sind nicht an eine Pflegebedürftigkeit gebunden und können von jedem in Anspruch genommen werden, der krankenversichert ist – die Kosten für die Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen!
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