Am 01.01.2015 hat der Gesetzgeber die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt. Zunächst mit 104 bzw. 208 Euro pro Monat wurde diese Leistung seit 01.01.2017 auf generell 125 Euro festgesetzt. Dies bedeutet für jeden Pflegebedürftigen* einen zusätzlichen Anspruch auf 125€ pro Monat für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen. Dieses Geld kann nur dafür eingesetzt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Zusätzlich können wir seit 01.01.2017 Betreuungsleistungen minutengenau anbieten. Die Abrechnung kann, bei bestehendem Pflegegrad, direkt über Ihre Pflegekasse laufen.